Partner-AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerunternehmen (Partner-AGB)
SpeiseDeal — nachfolgend „Plattform" oder „SpeiseDeal ".
Stand: 10.06.2026 · Version: v[[PLATZHALTER: vJJJJ-MM-TT]]
Diese Partner-AGB regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen der Plattform und gewerblichen Partnerunternehmen (Gastronomiebetrieben). Für Endkundinnen und Endkunden gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kunden-AGB)sowie die Datenschutzerklärung.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Partner-AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen SpeiseDeal , Hülzweilerstraẞe 23, 66773 Schwalbach, Saar (Hülzweiler), Deutschland (nachfolgend „Plattform") und dem gewerblichen Partnerunternehmen (nachfolgend „Partner"), das über die Plattform Speisen, Getränke und damit verbundene Leistungen anbietet.
(2) Der Partner ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherschützende Vorschriften finden keine Anwendung. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur wirksam, wenn die Plattform ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Begriffe: „Bestellung" = ein vom Endkunden über die Plattform beim Partner ausgelöster Auftrag; „Warenwert/sub_total" = Summe der bestellten Artikel vor Steuern, Liefer-, Service- und sonstigen Gebühren; „Service" = Liefer-, Abhol- oder Vor-Ort-Service; „Endkunde" = die natürliche Person, die beim Partner über die Plattform bestellt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen der Plattform
(1) Die Plattform stellt dem Partner einen Online-Marktplatz (Website und mobile Apps) zur Verfügung, über den der Partner sein Angebot präsentieren und Bestellungen von Endkunden entgegennehmen kann. Die Plattform vermittelt Bestellungen; der Kaufvertrag über die Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Partner und dem Endkunden zustande. Die Plattform wird nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrags.
(2) Leistungen der Plattform können je nach Vereinbarung umfassen: Listung/Profilpflege, Bestell- und Menüverwaltung, Zahlungsabwicklung (siehe § 6), Benachrichtigungen, Marketing, technischer Support sowie optionale Hardware (z. B. Bestell-Terminal).
(3) Die Plattform schuldet keinen bestimmten Umsatz, keine Mindestanzahl an Bestellungen und keine durchgehende Verfügbarkeit; übliche Wartungs- und Ausfallzeiten bleiben vorbehalten.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Onboarding
(1) Die Registrierung erfolgt über das Partner-Anmeldeformular der Plattform. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Partnerkontos durch die Plattform zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Der Partner versichert, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben (Firmierung, Anschrift, Bankverbindung/IBAN, Steuernummer/USt-IdNr., Gewerbeerlaubnis, Lebensmittel-/Hygiene- zulassungen) vollständig und richtig sind, und hält diese stets aktuell.
(3) Mit Abschluss der Registrierung bestätigt der Partner die Geltung dieser Partner-AGB, der Datenschutzhinweise, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 1) sowie — sofern der Einzug per Lastschrift erfolgt — die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (§ 8).
§ 4 Pflichten des Partners
(1) Angebot & Preise. Der Partner pflegt Speisekarte, Preise, Öffnungs-/ Servicezeiten und Verfügbarkeiten eigenverantwortlich und aktuell. Die über die Plattform ausgewiesenen Preise sind verbindlich gegenüber dem Endkunden.
(2) Lebensmittelrecht. Der Partner erfüllt sämtliche lebensmittel-, hygiene- und kennzeichnungsrechtlichen Pflichten, insbesondere Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung (LMIV (EU) Nr. 1169/2011, ZZulV), Preisangaben (PAngV) sowie ggf. Jugendschutz-/ Alkoholabgabevorschriften. Die Plattform übernimmt hierfür keine Gewähr.
(3) Qualität & Erfüllung. Der Partner bereitet bestätigte Bestellungen ordnungsgemäß, vollständig und in angemessener Zeit zu und stellt sie — je nach Service — zur Lieferung, Abholung oder zum Verzehr vor Ort bereit.
(4) Recht & Steuern. Der Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für ihn geltenden gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie für die korrekte Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer gegenüber dem Endkunden.
(5) Der Partner unterlässt jede Umgehung der Plattform, mit der dem Endkunden gezielt der direkte Vertragsabschluss außerhalb der Plattform für plattformvermittelte Bestellungen angeboten wird.
§ 5 Provision und Vergütung
(1) Für jede über die Plattform vermittelte Bestellung schuldet der Partner eineumsatzabhängige Provision in Höhe von [[PLATZHALTER: __ %]]des Warenwerts (sub_total) der jeweiligen Bestellung. [[PLATZHALTER: ggf. abweichende Sätze je Service: Lieferung __ %, Abholung __ %, Vor Ort __ %.]]
(2) Die Provision versteht sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). [[PLATZHALTER: bestätigen.]]
(3) Daneben können — sofern vereinbart und im Partnerkonto ausgewiesen — folgende Entgelte anfallen: [[PLATZHALTER: Service-Gebühr, Verpackungsgebühr, Mindermengenzuschlag, Terminal-/ Hardwaregebühr, einmalige Einrichtungsgebühr]] — jeweils in der im Partnerkonto angegebenen Höhe.
(4) Gutscheine/Rabatte. Von der Plattform initiierte Aktionsrabatte trägt die Plattform; vom Partner gewährte Rabatte trägt der Partner. Die Zuordnung richtet sich nach dem bei der jeweiligen Aktion hinterlegten Kostenträger. [[PLATZHALTER: ggf. präzisieren.]]
(5) Maßgeblich für die Provisionsberechnung ist der tatsächlich zustande gekommene und nicht stornierte Bestellwert.
§ 6 Zahlungsabwicklung der Endkundenzahlungen
(1) Die Abwicklung der Endkundenzahlung richtet sich nach dem für den Partner konfigurierten Modell:
- Plattform-Zahlungsabwicklung: Die Plattform vereinnahmt die elektronischen Endkundenzahlungen über ihre Zahlungsdienstleister und kehrt dem Partner den ihm zustehenden Betrag (Warenwert ggf. zzgl. weitergereichter Positionen, abzüglich Provision und Entgelten) im Rahmen der Abrechnung (§ 7) aus.
- Eigene Zahlungsabwicklung des Partners: Der Partner vereinnahmt die Endkundenzahlung über sein eigenes Zahlungskonto unmittelbar selbst; die Plattform stellt in diesem Fall ausschließlich ihre Provision und etwaige Entgelte gemäß § 5 in Rechnung und zieht diese gemäß § 7 ein.
(2) Barzahlung/Nachnahme (COD): Bei Barzahlung vereinnahmt der die Zahlung physisch entgegennehmende Beteiligte (Partner bei Selbstlieferung/Abholung/Vor Ort, andernfalls der Auslieferende) den Betrag; die Verrechnung von Provision und Entgelten erfolgt über die Abrechnung (§ 7).
(3) Soweit die Plattform Zahlungen lediglich technisch vermittelt und im Namen und für Rechnung des Partners vereinnahmt, begründet dies kein Eigengeschäft der Plattform am Warenumsatz.
§ 7 Abrechnung und Einzug (monatlich, SEPA-Lastschrift)
(1) Die Plattform erstellt dem Partner eine monatliche Abrechnung über Bestellungen, Warenwerte, Provision, Entgelte, etwaige Gutschriften/Rückerstattungen sowie den sich daraus ergebenden Saldo. Die Abrechnung wird im Partnerkonto bereitgestellt und gilt als Rechnung/Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne, soweit zulässig.
(2) Schuldet der Partner der Plattform per Saldo einen Betrag (z. B. Provision bei eigener Zahlungsabwicklung oder Barzahlung), zieht die Plattform diesen Betrag mittelsSEPA-Basislastschrift vom hinterlegten Konto des Partners ein (§ 8). Steht umgekehrt dem Partner ein Betrag zu, zahlt die Plattform diesen auf das hinterlegte Konto aus.
(3) Vorabankündigung (Pre-Notification). Die Plattform kündigt jeden Einzug mindestens [[PLATZHALTER: 1]] Tag(e) vor dem Einzugsdatum in Textform an (verkürzte Frist nach Maßgabe des SEPA-Regelwerks; der Partner stimmt der verkürzten Frist mit dem Mandat ausdrücklich zu). Die Angaben zu Betrag und Fälligkeit ergeben sich aus der Abrechnung.
(4) Fälligkeit/Verzug. Der Saldo ist mit Zugang der Abrechnung fällig [[PLATZHALTER: bzw. zum angekündigten Einzugsdatum]]. Bei Zahlungsverzug ist die Plattform berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.
(5) Rücklastschrift. Scheitert ein Lastschrifteinzug aus vom Partner zu vertretenden Gründen, trägt der Partner die hierdurch entstehenden Bankentgelte sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von [[PLATZHALTER: __ €]]; die Geltendmachung höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Einwendungen. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von [[PLATZHALTER: 14]] Tagen nach Bereitstellung in Textform geltend zu machen; im Übrigen gilt die Abrechnung als anerkannt. Das Recht zur späteren Geltendmachung offensichtlicher Fehler bleibt unberührt.
§ 8 SEPA-Lastschriftmandat
(1) Der Partner erteilt der Plattform ein SEPA-Basislastschriftmandat und ermächtigt die Plattform, fällige Beträge gemäß § 7 von dem von ihm angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen; zugleich weist der Partner sein Kreditinstitut an, die Lastschriften einzulösen.
(2) Gläubiger-Identifikationsnummer: [[PLATZHALTER: Gläubiger-ID]]. Die Mandatsreferenz wird dem Partner gesondert mitgeteilt (im Partnerkonto/auf der Abrechnung).
(3) Der Partner sorgt für ausreichende Kontodeckung. Erstattungsansprüche im Rahmen des SEPA-Regelwerks (8 Wochen ab Belastung bei autorisierter Lastschrift) bleiben unberührt; unberechtigte Rückbuchungen geltend gemachter, tatsächlich geschuldeter Beträge berechtigen die Plattform zur erneuten Geltendmachung zzgl. Kosten (§ 7 Abs. 5).
(4) Ändert sich die Bankverbindung des Partners, teilt er dies unverzüglich mit; ein neues Mandat kann von der Plattform angefordert werden (z. B. bei Inhaberwechsel).
§ 9 Stornierungen, Rückerstattungen, Reklamationen
(1) Stornierungen und Rückerstattungen richten sich nach den im Partnerkonto hinterlegten Regeln. Vom Partner zu vertretende Rückerstattungen (z. B. nicht gelieferte/mangelhafte Speisen) gehen zu Lasten des Partners und werden über die Abrechnung verrechnet.
(2) Reklamationen von Endkunden über Qualität, Vollständigkeit oder Hygiene betreffen das Verhältnis Partner–Endkunde; der Partner bearbeitet diese unverzüglich und stellt die Plattform von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung des Partners beruhen.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (DSGVO)
(1) Rollenverteilung. Für die zur Bestellabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Endkunden (z. B. Name, Liefer-/Kontaktdaten, Bestellinhalt) ist die Plattform Verantwortliche. Soweit der Partner diese Daten ausschließlich auf Weisung und zur Durchführung der Bestellung verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen einerAuftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1 — AVV).
(2) Zweckbindung — Schutz der Kundendaten. Der Partner darf Endkundendaten ausschließlich zur Erfüllung der konkreten Bestellung verwenden. Untersagt sind insbesondere: das Speichern über die Abwicklung hinaus, der Aufbau eigener Kundendatenbanken, die Nutzung für eigene Werbung/Newsletter ohne gesonderte Einwilligung des Endkunden, die Weitergabe oder der Verkauf an Dritte sowie jede zweckfremde Verarbeitung. Nach Abschluss der Bestellung sind die Daten zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
(3) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM). Der Partner trifft angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Missbrauch (Zugriffsbeschränkung, Vertraulichkeit der Mitarbeitenden, sichere Geräte). Auf der Plattform können ältere Bestelldaten zudem maskiert dargestellt werden (Datenminimierung, Art. 5 DSGVO).
(4) Datenpanne. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Partner der Plattform unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit allen zur Bewertung erforderlichen Informationen.
(5) Unterauftragnehmer/Mitarbeitende. Der Partner verpflichtet seine Mitarbeitenden auf Vertraulichkeit und setzt Hilfspersonen nur unter Wahrung des Datenschutzes ein.
(6) Bei Verstößen gegen diesen § 10 ist die Plattform berechtigt, den Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren (§ 14) und Schadensersatz zu verlangen; der Partner stellt die Plattform von Ansprüchen Betroffener und Bußgeldern frei, die aus von ihm zu vertretenden Datenschutzverstößen resultieren.
§ 11 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsdaten, Konditionen, technische Informationen) vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 12 Haftung und Freistellung
(1) Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plattform nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Partner haftet allein für seine Produkte (Speisen/Getränke), deren Sicherheit, Kennzeichnung und Qualität sowie für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten und stellt die Plattform von hierauf beruhenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
§ 13 Geistiges Eigentum, Marken- und Inhaltsnutzung
(1) Der Partner räumt der Plattform das einfache, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, seine Kennzeichen, Logos, Produktbilder, Speisekarten und Beschreibungen zum Zweck der Darstellung und Bewerbung des Angebots auf der Plattform zu nutzen. Der Partner versichert, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
(2) Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, Gestaltung und Marken verbleiben bei der Plattform.
§ 14 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit [[PLATZHALTER: ggf. Mindestlaufzeit]] und kann von beiden Parteien mit einer Frist von [[PLATZHALTER: 1 Monat zum Monatsende]] in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Plattform insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 4 (Pflichten), § 10 (Datenschutz) oder bei Zahlungsverzug vor.
(3) Die Plattform kann den Zugang vorübergehend beschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten, Gefährdung von Endkunden oder Datenschutzverstöße bestehen. Die Gründe werden dem Partner — vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen — mitgeteilt.
(4) Offene Salden werden bei Vertragsende abgerechnet und gemäß § 7 ausgeglichen.
§ 15 Änderungen dieser Partner-AGB
(1) Die Plattform kann diese Partner-AGB ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Partner mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten in Textform bzw. über das Partnerkonto angekündigt (Art. 3 P2B-VO (EU) 2019/1150).
(2) Der Partner kann den Änderungen innerhalb der Ankündigungsfrist widersprechen oder den Vertrag kündigen. Nutzt der Partner die Plattform nach Inkrafttreten weiter oder bestätigt er die Änderungen aktiv (z. B. über das Zustimmungs-Gate in der Händler-App), gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
§ 16 Transparenz und Plattformregulierung (P2B-VO)
(1) Ranking. Die Reihenfolge der Darstellung von Partnern gegenüber Endkunden richtet sich im Wesentlichen nach [[PLATZHALTER: z. B. Entfernung/Liefergebiet, Verfügbarkeit/ Öffnungszeiten, Bewertungen, Relevanz der Suchanfrage]].
(2) Beschwerdemanagement. Der Partner kann Beschwerden über info@speisedeal.de einreichen; die Plattform bearbeitet diese in angemessener Frist.
(3) Mediation. Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten benennt die Plattform folgende Mediator(en): [[PLATZHALTER: Mediationsstelle]]. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit zulässig — der Sitz der Plattform [[PLATZHALTER: Ort gemäß Impressum]].
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.
Anlage 1 — Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO
[[PLATZHALTER: Vollständige AVV als gesondertes Dokument beifügen — Gegenstand/Dauer/Art/ Zweck der Verarbeitung, Kategorien Betroffener und Daten, Pflichten des Auftragsverarbeiters, TOM nach Art. 32, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten, Löschung/Rückgabe, Nachweise/ Audits. Vom Rechtsanwalt erstellen/prüfen lassen.]]
SpeiseDeal
Hülzweilerstraẞe 23, 66773 Schwalbach, Saar (Hülzweiler), Deutschland
E-Mail: info@speisedeal.de · Tel.: 016093907646
Impressum · https://speisedeal.de
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